Die fristlose Kündigung des früheren Geschäftsführers der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo), Jürgen Richter, war rechtens. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Beschwerde Richters zurück, wie es am Freitag auf Anfrage bestätigte. Richter hatte sich gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts g
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