Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent können ab sofort Überbrückungshilfe für den Förderzeitraum Januar bis März beantragen. Wie bereits bei vorherigen Hilfen werde die Überbrückungshilfe IV über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) abg
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